Der Architekt

Wenn Sie an einer Zusammenarbeit mit einem Architekten interessiert sind, erfahren Sie auf dieser Seite Wissenwertes über dessen Arbeit und sein Honorar.

Die Erläuterungen basieren auf unseren ganz persönlichen Erfahrungen und entsprechen unserer eigenen Berufsauffassung sowie unserer bürospezifischen Einstellung zur Zusammenarbeit mit dem Bauherrn.

Nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen Sie (eventl. offline) die etwas umfangreicheren Texte.
Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegeln nur unsere eigene Meinung wider. Die angeführten Auszüge aus der Honorarordnung sind nur gekürzt und nicht vollständig wiedergegeben.

Der Architekt wird im Amtsdeutsch meist als “Planfertiger” oder “Entwurfsverfasser” bezeichnet. Dies lässt erwarten, dass der Architekt nach Anfertigung von ein paar schnellen Skizzen nur noch einen Plan zeichnen muss, der den Anforderungen der Genehmigungsbehörde entspricht, damit der Bauherr schnell und legal mit der Verwirklichung seines Bauvorhabens beginnen kann. Tatsächlich leistet der Architekt bis zum Erreichen dieses Zieles wesentlich mehr Arbeit, als man zunächst vermuten könnte. Zunächst wird er versuchen, in persönlichen Gesprächen mit seinem Auftraggeber die meist nur ungenauen Vorstellungen des Bauherrn zu erfassen, zu präzisieren und anhand von Skizzen und Zeichnungen in ein Entwurfskonzept umzusetzen. Dabei wird der Architekt das vorhandene Grundstück, das Baurecht, die geplanten Kosten, Vorstellungen zur Ökologie und zur Gestaltung sowie technische Rahmenbedingungen wie Haustechnik und Statik berücksichtigen und versuchen eine optimale Individuallösung für seinen Auftraggeber zu erarbeiten. Die entstandenen Räume, Formen, Funktionszusammenhänge und Gestaltungskonzepte werden anschließend in die notwendige Form gebracht, damit der Bauherr die Erlaubnis zur Realisierung seiner Pläne bekommen kann. Dazu sind oft noch Gespräche mit Behörden und Fachplaner notwendig, die selbstverständlich auch der Architekt führt und die Ergebnisse daraus in die Planung einfließen lässt. Auf Wunsch des Bauherrn wird der Architekt dann die Umsetzung des Projekts in die Realität vorbereiten, koordinieren und überwachen. Dazu werden Zeichnungen für die Baustelle erstellt, Leistungsbeschreibungen für die auszuführenden Arbeiten zusammengestellt, die Mengen und Massen ermittelt, Angebote eingeholt und geprüft, Terminpläne aufgestellt, Kostenkontrollen durchgeführt, Rechnungen nachgeprüft und die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert und kontrolliert. Sollten Mängel auftreten, wird der Architekt diese erfassen, die Ursache ermitteln, soweit notwendig bei den verantwortlichen Firmen anzeigen und die Beseitigung kontrollieren und koordinieren.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Architekt wesentlich mehr als nur ein Planfertiger ist. Er ist Psychologe, Zeichner, Designer, Jurist, Bautechniker, Bauphysiker, Manager, Baubiologe, Statiker, Heizungstechniker, Elektriker, Kalkulator, Finanzberater, Polier, Farbberater, unabhängiger Gutachter usw. Aber das Wichtigste ist, dass er der Treuhänder des Bauherrn ist und diesen unterstützt und berät, damit seine Vorstellungen Wirklichkeit werden.

Kostengünstig zu Bauen ist ein Anliegen jedes Bauherrn. Meiner Erfahrung nach ist dieses Bestreben zu Beginn des Planungsprozesses stärker als gegen Ende der Bauzeit. Es wird also versucht, von Anfang an Kosten zu sparen. Wo scheint dies am einfachsten möglich – bei der Planung. Wieso soll ein Bauherr einem Architekten einen Betrag zahlen, dessen Größenordnung die Anschaffung einer kleineren Einbauküche ermöglicht, wenn der Maurermeister vom Ort oder der befreundete Bauzeichner die gleiche Leistung für einen Bruchteil des Architektenhonorars erbringen kann? Eine gute Frage!

Ich bin der Meinung, dass ein guter Architekt immer sein Geld wert ist. Durch gute Beratung, saubere Planung und korrekte Koordination wird der Bauherr immer Geld sparen und ein besseres Ergebnis erzielen. Leider lässt sich nicht in konkreten Zahlen ausdrücken, wie hoch die Einsparung sein wird – ob der Architekt sein Honorar wieder “herein bringt”. Zudem gibt es (leider) immer noch das Vorurteil, dass ein Architekt gar kein Interesse an einer kostengünstigen Realisierung eines Bauvorhabens haben kann, da doch normalerweise sein Honorar prozentual von der Höhe der abgerechneten Bausumme abhängt. Hier wird vergessen, dass der Architekt (anders als der Maurermeister oder andere Planer) von Gesetzes wegen als unabhängiger Treuhänder seines Auftraggebers handelt. Er ist verpflichtet im Rahmen der gegebenen Bedingungen – also auch durch den vom Bauherrn gesetzten Kostenrahmen – das bestmögliche Ergebnis für den Bauherrn zu erzielen. Wie wichtig die Zusammenarbeit mit einem guten Architekten sein kann, wird nachfolgend in verschiedenen Beispielen aufgezeigt: • Die Reformierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat in den letzten Jahren eine offensichtlich immer größere Vereinfachung des Bauens gebracht. Zumindest wird dies von den zuständigen Stellen immer wieder betont. Tatsächlich ist es so, dass zwar die formalen Zwänge des Genehmigungsverfahrens gelockert wurden, dass aber die Vorschriften, die auch bisher einzuhalten waren, nicht weniger wurden. Es wurde allerdings die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften auf die Schultern der Bauherrn bzw. der Planer verlagert.

  • Eine völlig unübersehbare Flut von Verordnungen, Vorschriften, Normen und Anordnungen überfordern oft schon den Fachmann. Wie schwierig ist es da für einen Bauherrn, nichts zu übersehen? Für das Verständnis von Formulierungen in Gesetzestexten oder in einem Bebauungsplan ist oft jahrelange Erfahrung notwendig. Die Bautechnik verändert sich heute innerhalb kürzester Zeit, neue Produkte oder Techniken werden angeboten. Wie soll man da den Überblick behalten? Ohne einen unabhängigen, neutralen und vor allem erfahrenen Berater ist dies oft unmöglich. Dieser Berater kann der Architekt für den Bauherrn sein. Oft wird schon durch die Wahl des richtigen Materials oder durch die richtige Auslegung des Bebauungsplan ein besseres Ergebnis erzielt oder sogar großer Schaden abgewendet und somit Geld gespart. • Aufgrund des unübersehbaren Angebots an Materialien und Techniken ist heute beim Bauen praktisch alles möglich. Es gibt weder technisch noch gestalterisch Grenzen des Machbaren. Dies führt oft dazu, dass der Bauherr überfordert ist und am Ende vom erzielten Ergebnis enttäuscht wird. Hier kann der Architekt versuchen, durch Beratung und Analyse die Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn zu präzisieren und in ein individuelles, durchgängiges Gestaltungs- und Funktionskonzept umzusetzen. Gleichzeitig kann er mithelfen Schwerpunkte zu setzen und somit das Ergebnis sowohl in gestalterischer als auch in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren.
  • “Zeit ist Geld” – dies ist eine allgemein gültige Tatsache, die gerade auch beim Bauen zutrifft. Eine gute und klare Planung sowie eine optimale Vorbereitung der Bauphase helfen dem Bauherrn bares Geld zu sparen. Durch die rechtzeitige Einholung von vergleichbaren Angeboten bei leistungsfähigen Firmen kann die Kostensicherheit bereits frühzeitig gewährleistet werden. Die Koordination der Firmen auf der Baustelle hilft Leerlauf zu vermeiden, beschleunigt den Bauablauf und spart Geld. Der Architekt kann hier mit einer genauen Werkplanung, mit vollständigen Leistungsbeschreibungen, mit der Auswahl von verlässlichen Firmen, mit der Aufstellung und Kontrolle von Terminplänen und nicht zuletzt durch regelmäßige Kontrolle der Bauarbeiten und des Baufortschrittes einen erheblichen Anteil zu einer für den Bauherrn preiswerten und kostensicheren Realisierung des Bauvorhabens beitragen.
  • Wenn Schäden auftreten oder Mängel sichtbar werden, steht der Bauherr oft völlig alleine da. Die ausführenden Firmen schieben die Schuld sich gegenseitig zu, oder berufen sich auf Herstellervorschriften. Wenn dann endlich eine Einigung in Aussicht ist, ist vielleicht die vereinbarte Gewährleistungsdauer abgelaufen und die berechtigten Ansprüche des Bauherrn können nicht mehr durchgesetzt werden. Hier kann die Betreuung des fertigen Bauvorhabens durch einen Architekten oft größeren Schaden abwenden. Auftretende Mängel werden aufgenommen, analysiert und bei den Verursachern zur Beseitigung angemahnt. Der Bauleiter koordiniert die Mängelbeseitigung, nimmt die Arbeiten mit dem Bauherrn zusammen ab und wickelt den Einbehalt und die Freigabe von Sicherheitsleistungen ab. Dadurch bleiben dem Bauherrn oft erheblicher Ärger und finanzielle Einbußen erspart.

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – sind die Leistungsphasen und deren Inhalt definiert.
Grundsätzlich teilt sich die Architektenleistung in 9 Leistungsphasen (LP) auf:

Leistungsphase 1: GRUNDLAGENERMITTLUNG
Leistungsphase 2: VORPLANUNG
Leistungsphase 3: ENTWURFSPLANUNG
Leistungsphase 4: GENEHMIGUNGSPLANUNG
Leistungsphase 5: WERK- UND DETAILPLANUNG
Leistungsphase 6: VORBEREITUNG DER VERGABE
Leistungsphase 7: MITWIRKUNG BEI DER VERGABE
Leistungsphase 8: OBJEKTÜBERWACHUNG
Leistungsphase 9: OBJEKTBETREUUNG UND DOKUMENTATION

Diese 9 LP können nun wiederum zu zwei zusammenhängende Leistungsblöcke zusammengefasst werden: Leistungsphase 1-4 (Genehmigungsphase): Dies sind die Planungsschritte nach dessen Ende üblicherweise dem Bauherrn ein von der Baubehörde genehmigter Eingabeplan vorliegt.
Leistungsphase 5-9 (Ausführungsphase): Nach Abschluss dieser Planungsschritte sollte das geplante Bauvorhaben mängelfrei fertiggestellt, funktionstüchtig und abgerechnet sein. Es kann sinnvoll sein, beim Vertragsabschluss mit dem Architekten nur die Bearbeitung einzelner, sinnvoll zusammenhängender Leistungsphasen zu vereinbaren. So bietet sich z.B. die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) und der Phasen 5 bis 7 (Erstellen der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisse, Kostenermittlung, Angebotseinholung und Auftragsvergabe) an. Selbstverständlich wird jeder Architekt auch gerne einen Auftrag für die Erbringung sämtlicher Leistungsphasen entgegennehmen.

Der Architekt erhält für die Erbringung der vereinbarten Leistungen sein Honorar. Die Grundlagen für die Honorierung sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Die Honorarberechnung hängt von den verschiedensten Faktoren ab und ist deshalb nicht ganz einfach umfassend zu erläutern. Diese und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten wird Ihnen Ihr Architekt sicher ausführlich bei einem gemeinsamen Gespräch erläutern. Nachfolgend sollen die Einflußfaktoren und der Berechnungsablauf nur in komprimierter Form dargestellt werden:
1. Honorarzone
Der Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens wird durch die Einordnung der Planungsaufgabe in verschieden Honorarzonen bei der Honorarberechnung berücksichtigt. Es gibt 5 Honorarzonen: von Zone I für Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen bis Zone V für Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen. Einfamilienhäuser und vergleichbare Wohn- und Geschäftshäuser werden üblicherweise in Zone III – Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen – eingeordnet. § 12 HOAI enthält eine Objektliste, anhand der die Einordnung in die korrekte Honorarzone möglich ist.
2. Honorarsatz
Durch die Vereinbarung eines geeigneten und angemessenen Honorarsatzes kann die Feinanpassung des Honorars innerhalb einer Honorarzone an den tatsächlichen Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe erfolgen. Üblicherweise wird der Honorarsatz in Mindest-, Mittel- und Höchstsatz gestaffelt. Weitere Unterteilungen sind möglich.
3. Anrechenbare Kosten
Vereinfacht kann gesagt werden, dass sich die anrechenbaren Kosten aus den Bauwerkskosten ohne Mehrwertsteuer, Grundstücks- und Erschließungskosten zusammensetzen. Auch hier gibt es Einschränkungen und Ausnahmen. Eine genaue Erläuterung sollten Sie sich von Ihrem Architekten geben lassen.
4. Honorarberechnung
Mit den anrechenbaren Kosten, der Einteilung in eine Honorarzone und der Vereinbarung des Honorarsatzes kann aus den Honorartafeln der HOAI das Gesamthonorar (= das “100%-Honorar”) für die Architektenleistung abgelesen bzw. interpoliert werden.
5. Leistungsphasen
Die Arbeit des Planers teilt sich in einzelne Leistungsphasen auf (siehe oben). Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Anteil am unter Punkt 4. ermittelten “100%-Honorar”. Werden z.B. die Leistungsphasen 1-4 beauftragt wird hierfür 27% des laut Honorartafel ermittelten Gesamthonorars berechnet. Für die Leistungsphasen 5-9 fallen demnach die restlichen 73% des Gesamthonorars an.
6. Nebenkosten
Die anfallenden Auslagen während der Planung und der Ausführungszeit wird der Architekt als Nebenkosten in Rechnung stellen. Darin sind u.a. enthalten Kosten für Post- und Telefongebühren, Vervielfältigungen von Plänen und Unterlagen, eventl. Fahrtkosten, Auslagen für Lagepläne und behördliche Gebühren, für Formulare usw. Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt üblicherweise auf Nachweis, kann aber auch als Pauschalbetrag vereinbart werden.
7. Umsatzsteuer
Die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer wird zusätzlich zu den berechneten und vereinbarten Honoraren und Nebenkosten verrechnet.